| Möchten Sie hier leben ? Möchten Sie z.B. diesen Ausblick auf Reichsburg und Mosel genießen ? |
![]() |
| Fragen Sie uns, wir haben entsprechende Grundstücke in dieser Wohnlage. |
Die Stadt Cochem verkauft im Neubaugebiet „Panoramabogen“ in Cochem-Sehl die ihr gehörenden Baugrundstücke. |
| Die Grundstücke sind bebaubar. |
Festsetzungen des Bebauungsplanes: | |
| Baugebiet: | Allgemeines Wohngebiet (WA) |
| Grundflächenzahl (GRZ): | 0,4 |
| Geschoßflächenzahl (GFZ): | 1,2 |
| Bauweise: | offene Bauweise, maximal 14 m Länge |
| Höchstzulässige Anzahl der Wohnungen je Wohngebäude: | 3 |
| Verfügbare Grundstücke aus städtischem Eigentum: | |
| Grundstück Nr. 2743 | Größe: 582 qm |
| Grundstück Nr. 2762/2 | Größe: 537 qm |
| Grundstück Nr. 2762/3 und 2763/1 | Größe: 757 qm |
| Grundstück Nr. 2765 und 2764 | Größe: 917 qm |
| Grundstück Nr. 2766 und 2767 | Größe: 855 qm |
| Grundstück Nr. 2769 und 2768 | Größe: 822 qm |
| Grundstück Nr. 2770 und 2771 | Größe: 854 qm |
| Grundstück Nr. 2773 und 2772 | Größe: 860 qm |
| Grundstück Nr. 2774 und 2775 | Größe: 778 qm |
| Kaufpreis und weitere Kosten: |
| Der Kaufpreis beträgt mindestens 75,00 Euro pro qm zuzüglich der Erschließungskosten, der einmaligen Beiträge für die erstmalige Herstellung der Abwasserbeseitigungseinrichtungen in der Stadt Cochem und der Kosten der Hausanschlüsse. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Erwerber. |
| Bauverpflichtung: |
| Innerhalb von 3 Jahren nach dem Erwerb ist das erworbene Grundstück mit einem Wohnhaus bezugsfertig zu bebauen. Ist im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Grundstück noch nicht erschlossen, beginnt die 3-Jahresfrist mit der Benutzbarkeit der das Grundstück erschließenden Straße. Bei Nichterfüllung der Bauverpflichtung ist die Stadt Cochem berechtigt, die Rückübertragung zu verlangen. Der gezahlte Kaufpreis sowie die bis dahin an die Stadt Cochem gezahlten Erschließungskosten sind in diesem Fall zinslos zu erstatten. Kosten der Rückübertragung trägt der Erwerber. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. |
| Auskünfte zum Grunderwerb erteilen: | ||
| Herr Dax | Tel.: 02671 / 60954 | E-Mail: werner.dax@cochem.de |
| Herr Hock | Tel.: 02671 / 60922 | E-Mail: wolfgang.hock@cochem.de |